Welche Gebühren für die Eheschließung können entstehen? Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Gebühren für eine Eheschließung.Wenn Sie alle Unterlagen für die Eheschließung zusammen haben, können Sie die Eheschließung beantragen. Da werden wieder Gebühren auf Sie zukommen. Diese Gebühren sollten Sie auch in Ihre Budgetplanung aufnehmen. Die Gebühren für die Eheschließung sind relativ gering. Es kommt natürlich drauf an, was alles beantragt wird.
Übersicht Gebühren für die Eheschließung (Berlin)
Eheschließung / Lebenspartnerschaften | |
Prüfung der Ehefähigkeit / der Begründung der Lebenspartnerschaft | |
– bei der Anmeldung der Eheschließung / der Lebenspartnerschaft | 40,- € |
– bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | 40,- € |
– ist ausländisches Recht zu berücksichtigen | 80,- € |
Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft beim nicht zuständigen Standesamt | 30,- € |
Vornahme der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft | |
– außerhalb der üblichen Öffnungszeiten | 60,- € |
– außerhalb der Amtsräume des Standesamtes | 75,- € |
– in geschlossenen Anstalten | 75,- € |
Antrag auf Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe / Begründung einer Lebenspartnerschaft | 60,- € |
– zusätzlich pro Ehegatte / Lebenspartner, wenn für ihn ausländisches Recht zu beachten ist | 20,- € |
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften | 20,- € |
Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung | 10,- € |
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensangleichung | 10,- € |
Sonstige Amtshandlungen / Urkundenausstellung | |
Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt | 25,- € |
begl. Abschrift aus dem Heiratsbuch / Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsbuch / Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenbuch / Geburtenregister, dem Sterbebuch / Sterberegister, der früheren Standesregister | 10,- € |
beglaubigten Abschrift aus dem ehemaligen Familienbuch* | 10,- € |
Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde (auch mehrsprachig)* | 10,- € |
Bei der Beantragung von mehr als einer Abschrift / Urkunde ist ab der 2. Abschrift / Urkunde nur die die Hälfte der Gebühr fällig | |
Auskunft oder die Gewährung der Einsicht | |
– in ein Personenstandsbuch / Personenstandsregister | 5,- € |
– in die Sammelakte | 10,- € |
Suchen eines Eintrages, bei nicht vollständigen Angaben – je nach Aufwand – | 10,- € bis 60,- € |
Antrag auf Beurkundung einer Geburt, die sich im Ausland ereignet hat | 60,- € |
– ist ausländisches Recht zu beachten | 80,- € |
Antrag auf Beurkundung eines Sterbefalles, der sich im Ausland ereignet hat | 60,- € |
– ist ausländisches Recht zu beachten | 80,- € |
Quelle: http://www.berlin.de